Mit dem Kauf eines Kalenders stimmt der Käufer den folgenden Teilnahmebedingungen zu
1. Veranstalter des Treianer Adventskalenders ist der Handels- und Gewerbe- verein Treia e. V. und Umgebung.
2. Der Verkaufspreis je Kalender beträgt 6,00 Euro
3. Die Auslosung umfasst max. 1.000 Kalender. Jeder Adventskalender ist ein Los, das nur für das Jahr 2024 gilt. Die Losnummer befindet sich auf der Vorderseite des Adventskalenders.
4. Jeder Kalender nimmt an zwei Auslosungen teil! Vom 1. bis 23. Dezember 2024 werden vier Gewinne an jedem Tag ermittelt. Eine Losnummer, die gewonnen hat, scheidet aus der weiteren Ziehung aus.
5. Für die Hauptziehung am 24. Dezember 2024 nehmen ALLE Losnummern teil! Auch die, die bereits gewonnen haben!
Alle Kalender bleiben damit bis zum 24.12.2024 spielberechtigt.
6. Welche Losnummern an den entsprechenden Tagen gewonnen haben, und zu welchem Preis sie gehören, erfahren Sie auf unserer Website (www.hgvtreia.de) und auf unserer Facebookseite (HGV Treia e.V) und auf Instagram (treia.hgv) Eine schriftliche Veröffentlichung erfolgt auf Listen bei den Ausgabestellen in Treia:
Nahkauf Familie Schmidt, Kreuz Apotheke, Hofladen Schnack sowie an der Team Tankstelle.
7. Die Auslosung der Gewinn-Nummern erfolgt täglich unter Aufsicht. Die Ziehungen an den Sonntagen werden am Montag mit veröffentlicht.
8. Bei den Preisen handelt es sich um Sachpreise oder Gutscheine. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
9. Ein Gewinn kann nur gegen Vorlage des Kalenders mit der Gewinn-Nummer eingelöst werden. Der Ort, an dem der Preis abgeholt werden kann, erfahren Sie aus der Sponsorenliste auf dem Kalender. Ein Versand des Gewinns erfolgt nicht.
10. Es obliegt dem jeweiligen Sponsor eines Preises, in welcher Form und zu welchen Bedingungen der Preis ausgegeben wird. Der Veranstalter hat hierauf keinen Einfluss.
11. Der Gewinner erklärt sich damit einverstanden, dass über die Gewinnübergabe ggf. eine Pressemitteilung/Social Media (Bild und Text) erfolgt und in den entsprechenden Medien (Presse, Website, etc.) veröffentlicht wird.
12. Mit der Aushändigung des Preises gilt der Gewinn als angenommen.
13. Die Gewinne müssen bis spätestens 31. Januar 2025 abgeholt werden. Gewinne, für die keine Rückmeldung bis zum 31. Januar 2025 erfolgt, gehen dann an den Sponsor zurück.
15. Sofern ein oder mehrere Gewinne aufgrund behördlicher Anordnung, zwischenzeitlicher Aufgabe oder Änderung des Unternehmens eines Sponsors oder anderer, vom Veranstalter nicht zu vertretender Gründe nicht ausgegeben bzw. eingelöst werden können, besteht kein Ersatz- oder Ausgleichsanspruch gegenüber dem Sponsor oder gegenüber dem Veranstalter.
16. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Druckfehler, fehlerhafte Gewinnveröffentlichungen etc.
17. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, alle Angaben sind ohne Gewähr